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   OVG Rheinland-Pfalz, 14.12.1959 - 1 C 22/58   

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OVG Rheinland-Pfalz, 14.12.1959 - 1 C 22/58 (https://dejure.org/1959,1837)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.12.1959 - 1 C 22/58 (https://dejure.org/1959,1837)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Dezember 1959 - 1 C 22/58 (https://dejure.org/1959,1837)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 934
  • MDR 1960, 438
  • DVBl 1960, 532
  • DÖV 1960, 356
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2000 - 1 O 3119/00

    Anfechtung; Beschwer; Erledigungsgebühr; Kostenfestsetzung; Rechtsanwalt

    Es sollte ein Gebührentatbestand für die Fälle geschaffen werden, in denen keine Vergleichsgebühr anfällt, weil die Rechtssache sich auf eine andere Weise als durch einen Vergleich der Beteiligten erledigt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.04.1990, aaO; OVG Münster, Beschl. v. 28.01.1975, aaO; OVG Koblenz, Beschl. v. 14.12.1959 - 1 C 22/58 -, NJW 1960, 934; s. auch von Eicken in: Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 13. Aufl. 1997, § 24 Rdnr. 7; Hartmann, Kostengesetze, 29. Aufl. 2000, § 24 Rdnr. 9).
  • BVerwG, 07.11.1963 - V C 41.59

    Entstehen einer Erledingungsgebühr bei Rücknahme eines Rechtsmittels gegen ein

    Wie sich aus § 37 Ziff. 1 und 2 BRAGebO ergibt, gehören zum Rechtszuge - und sind deshalb durch die Prozeßgebühr und die Verhandlungsgebühr abgegolten - auch die Vorbereitung der Klage und außergerichtliche Vergleichsverhandlungen (s. dazu auch OVG Rheinland-Pfalz, DÖV 1960 S. 356 [OVG Rheinland-Pfalz 14.12.1959 - 1 C 22/58]).
  • OVG Niedersachsen, 05.04.2022 - 14 OA 119/22

    Anwaltliche Tätigkeit; Erledigungsgebühr; Mitwirkung; Verpflichtungsklage

    Im übrigen verlangt die Erledigungsgebühr ein zusätzliches, auf die außergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits gerichtetes und für die Erledigung ursächlichen Tätigwerden des RA (vgl. für das Vorstehende: OVG Münster, Beschl. v. 30.9. 1959 in NJW 60, 933; OVG Koblenz Beschl. v. 14.12.1959 in NJW 60, 934).".
  • VGH Hessen, 13.02.1986 - 10 TI 1955/85

    Anfall der Erledigungsgebühr (BRAGebO § 24) in Verwaltungsgerichtsverfahren

    Dem Ansatz der Erledigungsgebühr steht auch nicht entgegen, daß dem Berufungsverfahren eine Verpflichtungsklage gegen die Bundesrepublik zugrunde lag; denn § 24 BRAGO ist auf Verpflichtungsklagen entsprechend anzuwenden (vgl. OVG Koblenz,, NJW 1960, 934; OVG Nordrhein-Westfalen, NJW 1960, 1782 ) .
  • VG Ansbach, 23.06.2008 - AN 1 M 08.00236

    Keine Erledigungsgebühr mangels besonderer anwaltlicher Mitwirkung; keine

    Es sollte ein Gebührentatbestand für die Fälle geschaffen werden, in denen keine Vergleichs- bzw. Einigungsgebühr anfällt, weil die Rechtssache sich auf eine andere Weise als durch einen Vergleich der Beteiligten erledigt (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 23.4.1990, a.a.O.; OVG Münster, Beschluss vom 28.1.1975, a.a.O.; OVG Koblenz, Beschluss vom 14.12.1959, 1 C 22/58, NJW 1960, 934).
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